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   LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22   

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https://dejure.org/2023,40256
LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22 (https://dejure.org/2023,40256)
LG Hanau, Entscheidung vom 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22 (https://dejure.org/2023,40256)
LG Hanau, Entscheidung vom 13. September 2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22 (https://dejure.org/2023,40256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 201 Abs. 1 StGB
    Einstufung von Äußerungen eines Polizeibeamten bei einer mit "Body-Cam" aufge-zeichneten Personenkontrolle als "nichtöffentlich" i.S.d. § 201 StGB

  • strafrechtsiegen.de

    "Body-Cam" Aufnahme Polizeibeamter - nichtöffentlich i.S.d. § 201 StGB?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.03.1977 - 2 Ss 2/77
    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Insbesondere die Möglichkeit einer späteren Reproduktion in einer öffentlichen Hauptverhandlung kann dem nichtöffentlich gesprochenen Wort nicht das Merkmal der Nichtöffentlichkeit nehmen; diese bloße Fernwirkung bleibt außer Betracht (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.1977 - 2 Ss 2/77).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Dass die Rechtsordnung diesem Aspekt des Schutzes hohe Bedeutung beimisst, zeigt sich auch in § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB und daran, dass nach dieser Vorschrift bereits die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger mit Strafe bedroht ist (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98, BeckRS 2002, 30287140).
  • LG Kassel, 23.09.2019 - 2 Qs 111/19

    Filmen von Polizeibeamten, Nichtöffentlichkeit, faktische Öffentlichkeit,

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Eine solche faktische Öffentlichkeit liegt dann vor, wenn die Äußerung unter Umständen erfolgt, nach denen mit der Kenntnisnahme Dritter gerechnet werden muss (Fischer, a.a.O.; LG Kassel, Beschluss vom 23.09.2019 - 2 Qs 111/19; LG Aachen, Beschluss vom 19.08.2020 - 60 Qs 34/20).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2022 - 1 OLG 2 Ss 62/21

    Anfangsverdacht der Vertraulichkeitsverletzung bei Aufnahme von

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Nach ganz herrschender Meinung schützt § 201 StGB eine spezielle Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, und zwar in Form des Rechts auf eine Vertrauenssphäre des Menschen, in der die Unbefangenheit der menschlichen Kommunikation gesichert werden soll (Ullenboom, Das Filmen von Polizeieinsätzen als Verletzung der Vertraulichkeit des Worts, NJW 2019, 3108, 3109; Fischer, StGB, 68. Auflage, § 201 Rn. 4; MüKo/Graf, StGB, 4. Auflage, § 201 Rn. 14 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2022 - 1 OLG 2 Ss 62/21).
  • LG Aachen, 19.08.2020 - 60 Qs 34/20

    Polizeieinstand; Tonaufnahme; Beleidigung; faktische Öffentlichkeit

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Eine solche faktische Öffentlichkeit liegt dann vor, wenn die Äußerung unter Umständen erfolgt, nach denen mit der Kenntnisnahme Dritter gerechnet werden muss (Fischer, a.a.O.; LG Kassel, Beschluss vom 23.09.2019 - 2 Qs 111/19; LG Aachen, Beschluss vom 19.08.2020 - 60 Qs 34/20).
  • LG Hanau, 20.04.2023 - 1 Qs 23/22

    Zur Frage der "Nichtöffentlichkeit" der Äußerungen eines Polizeibeamten i.S.d. §

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Auch unter der Annahme, nach dem Einschalten der Bodycam liege nicht mehr unbefangenes Reden auf der Hand, sondern in dem Wissen um spätere prozessuale Verwertbarkeit der Aufzeichnung vielmehr das Bemühen um höchst konzentrierte, präzise auf die Ausfüllung des rechtlichen Rahmens abgestimmte Kommunikation (LG Hanau, Beschluss vom 20.04.2023, 1 Qs 23/22), liegen die Dinge nach Auffassung der Kammer nicht anders.
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Dass es sich bei POK (...) um einen Polizeibeamten handelt, ändert an der rechtlichen Einordnung nichts: Auch, wenn sich ein Amtsträger ohnehin an Recht und Gesetz zu halten hat, kann die Vertraulichkeit der Kommunikation dadurch verletzt werden, dass das gesprochene Wort eines Amtsträgers in dieser Eigenschaft unbefugt mitgeschnitten wird (BVerfG, Beschluss vom 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Hanau, 13.09.2023 - 5 KLs 3350 Js 16251/22
    Dass die Rechtsordnung diesem Aspekt des Schutzes hohe Bedeutung beimisst, zeigt sich auch in § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB und daran, dass nach dieser Vorschrift bereits die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einen Tonträger mit Strafe bedroht ist (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98, BeckRS 2002, 30287140).
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